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VIG im Dialog

Die Bundesregierung hat die Evaluation des VIG bewusst auf eine neutrale wissenschaftliche Grundlage gestellt und möchte den anstehenden Diskussionsprozess über die auf dieser Seite abrufbaren Ergebnisse der Evaluation transparent ausgestalten. Sie gibt daher allen interessierten Bürgern und Verbänden sowie der (Fach-)Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie haben die Möglichkeit, über die Kontaktseite Ihre Meinung mitzuteilen

Grundlagen der Evaluation

Das Verbraucherinformationsgesetzt wurde überprüft. Grundlage sind hierfür Vorgaben von Bundestag und Bundesrat:

Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation des VIG

Die Bundesregierung hat sich entschieden, bei der Evaluation des VIG zur Sicherstellung einer größtmöglichen Unabhängigkeit und Objektivität der Untersuchung und damit einer noch stärkeren Akzeptanz der Ergebnisse in der Öffentlichkeit externen Sachverstand mit einzubeziehen und die Evaluation auf eine breite wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Daher wurden im Frühjahr 2009 drei umfangreiche wissenschaftliche Studien öffentlich ausgeschrieben, in denen sämtliche vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen umfassend untersucht wurden.

Zusätzlich zu den von Deutschem Bundestag und Bundesrat aufgeworfenen Fragen hat die Bundesregierung mit der Beauftragung einer umfangreichen rechtsvergleichenden Untersuchung einen weiteren eigenen Schwerpunkt gesetzt. Ziel war es, das Verbraucherschutzniveau im Informationsrecht anderer europäischer Länder sowie in den USA zu ermitteln und gegebenfalls für die Verbraucher günstigere Regelungen anderer Länder zu identifizieren, die für eine Übernahme in Deutschland in Frage kommen.

Den Bericht vom 10. Mai 2010 herunterladen (PDF).

Untersuchung der Veränderung der Informationskultur der für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden sowie der in diesem Bereich tätigen Unternehmen durch das Inkrafttreten des VIG

Die Studie beobachtet, analysiert und dokumentiert die Erfahrungen mit dem Gesetz am Beispiel von Lebensmitteln.

Der Untersuchungsschwerpunkt liegt auf Veränderungen der Informationskultur von Behörden im Internet. Eine rechtliche Bewertung ist hiermit nicht verbunden. Die Ergebnisse der Analyse von behördlichen Internetauftritten zeigen, dass Bundesbehörden sowie oberste und obere Landesbehörden in der Regel umfassend über Rechte und Verfahren informieren. Die Internetauftritte der mittleren und kommunalen Verwaltungsebenen weisen dagegen in der Regel noch Optimierungspotenzial auf. Es wurden jedoch auch gute Beispiele von Internetauftritten und Unterstützungsangeboten identifiziert.

Studie vom 4. Mai 2010 herunterladen ( 3.7 MB) .

Studie "Anwendungserfahrungen VIG und Vorschläge für Rechtsänderungen"

Die Studie wurde im Mai 2010 veröffentlicht.

Kurzfassung ( 16 KB)
Abstract ( 16 KB)
Einleitung ( 26 KB)
Endbericht ( 10.5 MB)

Studie "Verbraucherinformation im Rechtsvergleich Europa - USA"

Die Studie wurde am 7. Mai 2010 veröffentlicht.

Zusammenfassung ( 18 KB)
Abstract ( 19 KB)
Abschlussbericht Band I ( 1.3 MB)
Abschlussbericht Band II ( 1.1 MB)
Schlussfolgerungen ( 23 KB)
Dokumentationsband ( 2.0 MB)

Symposium "Zugang zu Unternehmensinformationen"

Im Rahmen der vorzunehmenden Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung u.a. aufgefordert, "von den Unternehmen ein Angebot einzufordern, in welcher Weise sie ihrer Verpflichtung als Anbieter nachkommen und den Verbrauchern Zugang zu den bei ihnen vorliegenden Informationen gewähren werden. Diese Informationen sollen Transparenz gewährleisten z.B. hinsichtlich Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrolle, und sie sollen die Vergleichbarkeit für die Verbraucher herstellen." Auch der Bundesrat hat um Prüfung einer stärkeren Einbeziehung der Unternehmen in die verbraucherpolitische Verantwortung gebeten.

Das BMELV hat vor diesem Hintergrund am 12. und 13. Mai 2009 ein zweitägiges Symposium veranstaltet, in dem die Thematik "Zugang zu Unternehmensinformationen" offen und konstruktiv mit Verbraucher- und Wirtschaftsvertetern diskutiert wurde.

Parlamentarische Anfragen und Gesetzesanträge

Die Anfragen wurde im Zeitraum Juli bis August 2009 gestellt.

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008/2009

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat am 4. Mai 2010 den zweiten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008/2009 vorgelegt.

Bericht herunterladen.