Hintergrund
Mit dem Gesetz hat jeder das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebensmitteln und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs abzufragen.
Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch alle anderen wichtigen Bereiche wie z. B. die Kennzeichnung, die Herkunft, die Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse. Eingeschlossen sind dabei auch die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren. Kurzum: ein Gesetz, das moderne Erwartungen an den Verbraucherschutz erfüllt und keinen Vergleich zu scheuen braucht.
Transparenz hilft
Die zuständigen Behörden bekommen durch die Regelungen ein schlagkräftiges Instrument an die Hand, um den "schwarzen Schafen" unter den Anbietern durch öffentliche Namensnennung das Handwerk zu legen. Denn: Transparenz ist immer noch mit das beste Mittel, diejenigen, die Verbraucher aus Gewinnsucht vorsätzlich schädigen wollen, wirksam abzuschrecken. Dabei wird für das Unternehmen die Berufung auf Geschäftsgeheimnisse künftig kein hinreichender Grund mehr sein, etwaige Verstöße zu decken.
Geordnete Gebühren
Eine Gebührenordnung für Bundesbehörden sorgt mit angemessenen Gebührensätzen dafür, dass sich Verbraucherinformation jeder "leisten" kann; bestimmte Auskünfte sind sogar ganz kostenfrei. Soweit persönliche Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden mussten, sorgt das Verbraucherinformationsgesetz dafür, dass der Verbraucherschutz regelmäßig Vorrang hat.
Die Änderungen am Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, hier insbesondere Paragraph 40, werden im Folgenden beschrieben: Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

