Kosten und Abgrenzung zu anderen Informationszugangsgesetzen
Wie hoch sind die Kosten?
Auf Grund der Föderalismusreform bestehen für Bund und Länder gesonderte Kostenregelungen.
Bei Bundesbehörden wird sich die Masse aller Gebühren für einfachere Auskünfte voraussichtlich im Bereich zwischen 5 und 25 Euro bewegen. Nur bei einem höheren Verwaltungsaufwand (z.B. Zusammenstellung umfangreicher Unterlagen durch die Behörde) greift ausnahmsweise die nächste Gebührenstufe (30 bis 250 Euro). Die dem BMELV nachgeordneten Behörden (z.B. Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) sind angewiesen, den Fragesteller zu informieren, wenn die begehrte Auskunft ausnahmsweise mehr als 25 Euro kostet. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (z.B. Anfragen bei erheblichem kommerziellen Eigeninteresse) kommt eine Verdoppelung der Gebühr bis zum absoluten Höchstsatz von 500 Euro in Betracht.
Abgrenzung zu anderen Informationszugangsgesetzen
Wie ist das Verhältnis zu anderen Informationszugangsgesetzen (Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, Umweltinformationsgesetz)?
Das VIG ist ein speziell auf das Informationsinteresse von Verbrauchern in Bezug auf Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie z.B. Spielwaren zugeschnittenes Spezialgesetz. Entsprechendes gilt für das Umweltinformationsgesetz (UIG), das speziell den Zugang zu Umweltinformationen regelt.
Wegen der Kollisionsregel in § 1 Abs. 3 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG), wonach Regelungen über den Informationszugang in anderen Rechtsvorschriften dem IFG vorgehen, entfaltet das VIG gegenüber dem IFG Sperrwirkung, d. h. ein Rückgriff auf das IFG des Bundes ist, wenn z. B. ein Auskunftsanspruch nach dem VIG wegen eines dort geregelten Ausnahmegrundes ausscheidet, nicht möglich. Dem gegenüber kann das UIG des Bundes, weil die Kollisisionsregel dort offener formuliert ist, neben dem VIG anwendbar sein, wenn das Auskunftsbegehren einen umweltrechtlich relevanten Sachverhalt mit Bezug auf Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zum Gegenstand hat.

