Fragen und Antworten

  1. Wie läuft das Antragsverfahren ab?
  2. Welche Auskünfte kann ich bekommen und welche nicht?
  3. Wie hoch sind die Kosten?
  4. Abgrenzung zu anderen Informationszugangsgesetzen
  5. Häufige Einwendungen

Die vielfach – aus völlig unterschiedlichen Richtungen geäußerte – z. T. auch weit überzogene und unsachliche - Kritik zeigt, dass das BMELV mit dem Verbraucherinformationsgesetz eine schwierige und umstrittene Rechtsmaterie aufgegriffen hat, bei der es selbstverständlich immer unterschiedliche, aus den vielfältigsten Interessenlagen heraus resultierende Meinungen geben wird. Wichtig ist vor allem, dass es nach über 6-jähriger Diskussion erstmals gelungen ist, in Deutschland ein Verbraucherinformationsgesetz durchzusetzen, das modernen Standards einer transparenten und bürgernahen Behördenkultur entspricht und sich hinter Bürgerfreundlichkeit, Systematik und Regelungsgehalt anderer Informationszugangsgesetze gewiss nicht zu verstecken braucht.

Darauf weist zu recht auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2007 hin, in der er u.a. folgendes ausführt:

Der Bundesrat begrüßt es, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der nach derzeitigem Erkenntnisstand im Wesentlichen den berechtigten Anliegen der Verbraucher an einer Verbesserung der Transparenz bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ebenso gerecht werden kann, wie den Belangen des Handels und der Wirtschaft – hier vor allem den Belangen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Erzeuger.

Sollte es sich bei der praktischen Anwendung des Gesetzes tatsächlich herausstellen, dass an der einen oder anderen Stelle ein Detail nachjustiert werden muss, wird das BMELV nicht zögern, bei der für das Jahr 2010 zugesagten Evaluierung entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.