Ergbnisse des Symposiums "Zugang zu Unternehmensinformationen"
I. Evaluierungsauftrag des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Bundesregierung aufgefordert, das Verbraucherinformationsgesetz zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten umfassend zu evaluieren. Nach dem Evaluierungsauftrag des Deutschen Bundestages soll die Bundesregierung hierbei u. a. "von den Unternehmen ein Angebot einfordern, in welcher Weise sie ihrer Verpflichtung als Anbieter nachkommen und den Verbrauchern Zugang zu den bei ihnen vorliegenden Informationen gewähren werden. Diese Informationen sollen Transparenz gewährleisten z.B. hinsichtlich Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrolle, und sie sollen die Vergleichbarkeit für die Verbraucher herstellen." (Bundestagsdrucksache 16/2034 vom 28. Juni 2006, Seite 3). Auch der Bundesrat hat die Bundesregierung um Vorschläge für eine "stärkere Einbeziehung der Unternehmen in die verbraucherpolitische Verantwortung" gebeten (Bundesratsdrucksache 584/06 vom 22. September 2006, Seite 2).
Um den von Deutschem Bundestag und Bundesrat geforderten Dialog mit den Unternehmen über Möglichkeiten eines weiter verbesserten Informationszugangs für die Verbraucher transparent auszugestalten und zudem auch Politik, Verwaltung, die Verbraucherverbände sowie eine breite (Fach-)Öffentlichkeit in die Diskussion einzubeziehen, hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entschieden, ein öffentlich zugängliches, zweitägiges Symposium "Zugang zu Unternehmensinformationen – Was fordern die Verbraucher, was tut die Wirtschaft?" zu veranstalten. Die auf dem Symposium gehaltenen Vorträge sind hier dokumentiert.
II. Verlauf des Symposiums
Die mit insgesamt 145 Teilnehmern besonders am ersten Tag gut besuchte Veranstaltung nahm folgenden Verlauf:

