Dienstag, 12. Mai 2009

Zusammenfassung der Vorträge vom Dienstag, 12. Mai 2009.

Prof. Dr. Thomas Pfeiffer

Prof. Dr. Thomas Pfeiffer (Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg) erläuterte das Konzept der vom Heidelberger Institut betreuten rechtsvergleichenden Untersuchung des Verbraucherinformationsrechts in Europa und den USA. Das Institut führt den Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz methodisch auf der Grundlage der so genannten funktionalen Rechtsvergleichung durch und strebt hierbei insbesondere eine Ergründung des Regelungsansatzes der untersuchten ausländischen Rechtsordnungen unter besonderer Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien an: Praktische Wirksamkeit der Regelungen für die Verbraucher, wettbewerbliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen, Auswirkungen auf die verwaltungsrechtlichen Regelungen über den Zugang zu behördlichen Informationen. In die Untersuchung einbezogen werden sollen Regelungen in Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den USA.

Prof. Dr. Monika Böhm

Prof. Dr. Monika Böhm (Forschungsstelle für europäisches und deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Philipps-Universiät Marburg) stellte das von Juristen und Ökonomen der Universität Marburg betreute interdisziplinäre Forschungsvorhaben "Auswertung der Anwendungserfahrungen mit dem Vebraucherinformationsgesetz" dar. Entsprechend dem Evaluierungsauftrag des Deutschen Bundestages wird hierin unter weitestmöglicher Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme des Informationsanspruchs u.a. eine Untersuchung folgender Fragen durchgeführt: Ausweitung des Anwendungsbereiches des Verbraucherinformationsgesetzes, allgemeine Transparenzgrundsätze (vorhandene Informationsgesetze sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip), Kategorisierung von Anwendungsfällen und Ausschlusstatbeständen (einschließlich Entwicklung von Positiv- und Negativkatalogen), Einbindung von Unternehmen in die verbraucherpolitische Verantwortung (Auskunftsansprüche und vertragliche Informationspflichten, Selbstverpflichtungen).

Dr. Stefan Etgeton

Dr. Stefan Etgeton (Leiter des Fachbereiches Gesundheit, Ernährung des vzbv) erläuterte aus Sicht der Verbraucherverbände den u. a. durch die Liberalisierung vormals öffentlich erbrachter Dienstleistungen sowie durch das gestiegene Warenangebot im globalisierten Markt stark gewachsenen Informationsbedarf der Verbraucher. Er betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer unabhängigen Verbraucherinformation als notwendiges Gegengewicht zur am Absatzinteresse der Unternehmen orientierten Werbung. Informationsbedarf gegenüber den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft wird seitens des vzbv insbesondere mit Blick auf die Produktqualität (Nährwertinformationen, spezielle Zutaten für sensible Verbrauchergruppen, minderwertige Bestandteile wie z.B. "Analogkäse") sowie die Prozessqualität (Herstellung "nachhaltig", "traditionell", "artgerecht", Herkunft "regional", Technologie wie z.B. Gentechnik und Nanotechnik) gesehen. Wesentlich sei insbesondere die Konzentration auf relevante Informationen sowie die nutzergerechte Darstellung (Multiplizierung der Informationen führe zur Desinformation).

Dr. Gunter Fricke

Dr. Gunter Fricke (Direktor Quality Management Nestlé Deutschland AG) stellte die Nutzung verschiedenster Kontaktmöglichkeiten für Ernährungsinformationen der Nestlé Deutschland AG durch die Verbraucher dar. Die Website der Nestlé Deutschland AG verzeichne etwa 700.000 Besuche pro Monat; eine speziell eingerichtete Hotline beantworte pro Jahr etwa 10.000 Ernährungsanfragen. Etwa 400 Anfragen beträfen CSR-relavante Themen. Die Art und Weise der Kontaktaufnahme verteile sich je etwa knapp unter hälftig auf Telefonanfragen bzw. Internetkommunikation, der "klassische" Briefkontakt belaufe sich auf lediglich knapp unter fünf Prozent. Das Anfragevolumen der Verbraucher steige hierbei stetig an. Insgesamt seien im Nestlé Verbraucherservice 33 Personen beschäftigt, die sich ausschließlich mit der Beantwortung von Verbraucheranfragen beschäftigen. Bis jetzt sei seines Wissens keine Verbraucheranfrage unbeantwortet geblieben; der Dialog mit den Kunden werde nicht als Belastung empfunden, sondern ermögliche im Gegenteil Kundenbindung und – gewinnung und durch seine Sensorfunktion eine Optimierung des Angebotes.

Dr. Eduard Sailer

Dr. Eduard Sailer (Geschäftsführer Bereich Technik, Miele & Cie. KG) stellte die verbraucherinformatorische Unternehmensphilosopie der Miele & Cie. KG vor. Miele sei ein Unternehmen, das schon seit Jahren in allen Bereichen auf Produktverantwortung, Qualität, Lebensdauer und Nachhaltigkeit setze. Die von Miele als Premiumhersteller zur Pflege des Markenwertes verfolgte integrierte Produktpolitik erstrecke sich über die Gebrauchsphase des Produktes hinaus auch auf die Bereiche Produktentwicklung, Produktion und Vertrieb sowie Recycling und Entsorgung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher würden durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen über die Wahrnehmung der Produktverantwortung durch die Firma Miele informiert (vgl. im Einzelnen www.miele.de). Besonders hervorzuheben seien in diesem Zusammenhang die in regelmäßigen Abständen vorgelegten umfassenden Nachhaltigkeitsberichte (zuletzt im Jahre 2008 unter Berücksichtigung der Vorgaben der international anerkannten Global Reporting Initiative). Eine weitere wichtige Funktion in der Kommunikation mit dem Endkunden komme auch dem ausgewählten Netz von Fachhändlern zu, deren hohe fachliche und kommunikative Kompetenz durch regelmäßige, nicht nur auf die Vermittlung von Verkaufstechniken abzielende Schulungen sichergestellt werde.

Dr. Horst Lang

Dr. Horst Lang (Vorsitzender des HDE-Ausschusses Lebensmittelrecht und Qualitätssicherung) betonte einleitend, auch aus Sicht des Handels sei eine verständliche, sachlich zutreffende und auf die für die Kaufentscheidung relevanten Aspekte bezogene Verbraucherinformation unverzichtbar. Diese Information werde jedoch regelmäßig bereits durch die umfassenden europäischen und nationalen Vorgaben des (Lebensmittel-)Kennzeichnungsrechts sichergestellt. Durch den im Einzelhandel gegebenen harten Leistungswettbewerb sei gewährleistet, dass sich die Informationspolitik der Handelsunternehmen spezifisch an den Interessen ihrer jeweiligen Kunden ausrichte. Die Unternehmen des deutschen Handels stünden schon seit jeher in einem ständigen Dialog mit den Kunden und stellten bereits jetzt auf vielfältige Weise die gewünschten Informationen zur Verfügung. Dies gelte auch für spezifische Informationsbedürfnisse relevanter Kundengruppen zum Beispiel betr. Nachhaltigkeit und ethischer Gesichtspunkte. Der Handel sei bereit, bei einem nachgewiesenen „realen Bedarf“ für zusätzliche Kundeninformationen sachgerechte Initiativen für eine verbesserte Verbraucherinformation zu unterstützen und mitzutragen. Als Beispiel führte Dr. Lang die unlängst verabschiedete "Gemeinsame Erklärung von BMELV, Milchindustrie und HDE" zur erweiterten Kennzeichnung von Frischmilch bzw. Differenzierung zwischen klassisch pasteurisierter sowie ESL-Milch an. In Bereichen, in denen von Kundenseite erhöhte Anforderungen an die Transparenz bzgl. Herkunft, Produkt- und Prozessqualität, Sicherheit, Umweltauswirkungen etc gestellt werden, reagiere der Handel mit der Schaffung horizontal und vertikal vernetzter, Stufen übergreifender (Qualitätssicherungs- bzw. Informationsbereitstellungs-)Systeme.  Eine generelle informatorische Handlungsnotwendigkeit sei dagegen nicht ersichtlich. Der Vollzug des Gesetzes müsse möglichst einheitlich unter Wahrung der Verfahrensrechte der Betroffenen erfolgen. Eingriffe der Politik in die Bereiche unternehmerischer Verantwortung zum Beispiel bei der Sortimentsgestaltung seien abzulehnen.

Dr. Theo Spettmann

Dr. Theo Spettmann, Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), stellte die vom BLL anlässlich des Symposiums erstmals aufgelegte und dort verteilte Broschüre "Verbraucherinformationen der Lebensmittelwirtschaft – Maßnahmen der Unternehmen und ihre Nutzung durch die Verbraucher" vor. In der Broschüre werden neben der Verbandsposition zum Verbraucherinformationsgesetz vor allem die Ergebnisse einer Umfrage bei 18 ausgewählten Unternehmen der Ernährungsindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels sowie zwei Verbänden des Lebensmittelhandwerks zu freiwilligen Initiativen für die Produkt bezogene und Produkt übergreifende Zurverfügungstellung von Informationen durch die Unternehmen vorgestellt. Die Umfrage habe ergeben, dass bei den ausgewählten Unternehmen allein über den Kanal "Telefon" knapp 30.000 Verbraucheranfragen pro Woche - insgesamt rund 1,5 Millionen Anfragen pro Jahr - eingehen, die von fast 3.000 Mitarbeitern im Verbraucherservice bearbeitet werden. Es bestehe daher kein Bedarf für die Schaffung gesetzlicher Auskunftsansprüche gegenüber der Wirtschaft. Inhaltlich unterstütze der BLL die zuvor bereits seitens des HDE vertretene Position, dass schon der Wettbewerb für eine hinreichende Information der Verbraucher sorge und eine gesetzliche Regelung entbehrlich mache. So stehe die Schaffung von Kundenbindung und die Ereichung, Pflege und Erhaltung einer dauerhaften Kundenbindung im unmittelbaren eigenen Interesse der Unternehmen. Im Übrigen komme zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen – wenn überhaupt – nur eine Lösung auf europäischer Ebene in Betracht. Dr. Spettmann betonte besonders die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen, für die gesetzliche Informationsansprüche eine deutlich höhere Belastung bedeuten würden als für Großunternehmen. Er wies abschließend darauf hin, dass die Einführung neuer Informationspflichten für Unternehmen den laufenden nationalen wie europäischen Initiativen zum Bürokratieabbau bzw. zur Entlastung der Wirtschaft entgegenstehen würde.

Podiumsdiskussion

Den Abschluss des ersten Tages des Symposiums bildete eine Podiumsdiskussion, die von Dr. Rainer Metz, Leiter der Unterabteilung 21 "Verbraucherschutz" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, geleitet wurde. Im Verlauf der Diskussion wurden erneut die unterschiedlichen Standpunkte der beteiligten Akteure ersichtlich: Während die Wirtschaftsvertreter nochmals die Auffassung vertraten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen führten im Zusammenspiel mit den wettbewerblichen Marktmechanismen zu einem hinreichenden, an den Bedürfnissen der Verbraucher orientierten Informationsangebot, kritisierte Frau Meynen als Vertreterin des vzbv allgemein die aus ihrer Sicht unzureichenden Informationsmöglichkeiten der Verbraucher und forderte in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes. Das verstärkte Interesse der Verbraucher für die sozialen, ethischen und ökologischen Fragen des Konsums bzw. ein "bewusstes" Konsumverhalten unter besonderer Berücksichtigung auch von Umweltauswirkungen, Nachhaltigkeitsaspekten oder der Prozessqualität von Produkten zeige ganz generell das Bedürfnis nach gesetzlichen Auskunftsansprüchen auch gegenüber Unternehmen. Auf die Frage nach konkreten Beispielsfällen für ein unzureichendes Auskunftsverhalten der Unternehmen verwies Frau Meynen auf eine vom vzbv im Jahre 2002 vorgelegte Studie.

Die Notwendigkeit verbraucherinformatorischer Initiativen der Wirtschaft wurde in der Diskussion zusammenfassend primär auf einer eher abstrakten Ebene und von informationstheoretischen Ansätzen her abgeleitet. Deutlich wurde ferner, dass eine gemeinsame Initiative der anwesenden Wirtschaft z.B. im Internet mangels werblicher Wahrnehmbarkeit der einzelnen beteiligten Unternehmen in der Öffentlichkeit nur schwer zu realisieren wäre.

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