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Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes tritt am 1. September 2012 in Kraft

Der Weg für das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist frei. Nachdem der Bundesrat am 10. Feburar 2012 die Gesetzesnovelle gebilligt hatte, hat Bundesratspräsident Horst Seehofer als Vertreter des Bundespräsidenten das Gesetz ausgefertigt und es ist am 21. März 2012 verkündet worden.

"Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie werden in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin.

Ab dem 1. September können Verbraucher durch die Novelle des Gesetzes künftig nicht nur Informationen erhalten über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, sondern auch zu anderen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel Haushaltsgeräten, Möbeln und Heimwerkerartikeln. Durch die neue verbraucherfreundliche Gebührenregelung sind sämtliche Verbraucheranfragen an Behörden bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis.

Weitere Informationen in der Presseerklärung des BMELV.

Dokumente zum Herunterladen

Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 (Bundesgesetzblatt I Seite 476)

Auszug aus dem stenografischen Bericht der 892. Sitzung des Bundesrates (10. Februar 2012) ( 46 KB)

Weitere Unterlagen auf bundesrat.de

Bundesrat Drucksache 5/12 vom 20. Januar 2012 (PDF)

Beschlussempfehlung (Drucksache 17/7993) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 17/7374 (PDF)

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung am 2.12.2011 des Deutschen Bundestages mit der Diskussion zum VIG ( 248 KB)

Öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf am 9.11.2011:

Gesetzentwurf der Bundesregierung (mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) (Drucksache 17/7374)

Hinweis

Die weiteren Ausführungen zum Verbraucherinformationsgesetz in diesem Internetangebot beziehen sich noch auf die zur Zeit geltende Fassung des VIG. Sie werden angepasst, wenn der Gesetzentwurf vom 19. Oktober 2011 als Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt.

Zukünftige Dokumente zum laufenden Gesetzgebungsverfahren werden hier veröffentlicht.